Ratgeber

Krankenkasse kündigen: Fristen und Vorgehen

Jeden Herbst kommen die neuen Prämien. Wer wechseln will, hat dafür nur wenige Wochen Zeit. Hier steht, welche Fristen gelten und wie du vorgehst, ohne dass etwas schiefgeht.

Die Fristen für die Grundversicherung

Wechsel auf Kündigung muss eintreffen bis Für wen
1. Januar 30. November alle, nachdem die neuen Prämien bekannt sind
1. Juli 31. März nur mit ordentlicher Franchise (bei Erwachsenen 300 Franken) und ohne besonderes Versicherungsmodell

Wichtig: Es zählt, wann deine Kündigung bei der Krankenkasse ankommt, nicht wann du sie abschickst. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, muss sie am letzten Arbeitstag davor da sein.

Die Krankenkasse muss dir die neuen Prämien spätestens Ende Oktober mitteilen. Ab dann kannst du vergleichen und entscheiden.

So gehst du vor

  1. Prämien vergleichen, zum Beispiel mit dem offiziellen Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch.
  2. Bei der neuen Krankenkasse anmelden. Sie muss dich in der Grundversicherung aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen und ohne Vorbehalt.
  3. Bei der bisherigen Krankenkasse schriftlich kündigen. Am sichersten eingeschrieben oder mit A-Post Plus, und früh genug: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, den Brief bis Mitte November abzuschicken.
  4. Bestätigung abwarten. Deine alte Versicherung endet erst, wenn die neue Krankenkasse bestätigt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist.
  5. Offene Rechnungen bezahlen. Hast du gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bis Ende Jahr bezahlt, kannst du nicht wechseln.

Franchise und Versicherungsmodell

Eine höhere Franchise kannst du bis 31. Dezember wählen. Eine tiefere Franchise oder den Wechsel aus einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell musst du bis 30. November schriftlich melden. In ein solches Modell wechseln kannst du dagegen jederzeit.

Und die Zusatzversicherung?

Zusatzversicherungen haben eigene Kündigungsfristen. Sie stehen in den Vertragsbedingungen deiner Versicherung. Anders als bei der Grundversicherung darf eine neue Versicherung dich ablehnen oder Gesundheitsfragen stellen. Kündige eine Zusatzversicherung darum erst, wenn die neue dich schriftlich aufgenommen hat.

Du darfst die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse behalten. Die Krankenkasse darf dir deswegen die Zusatzversicherung nicht kündigen.

Nie wieder eine Frist verpassen

Mit ANU Subs trägst du deine Krankenkasse einmal ein und stellst die Kündigung aufs Jahresende ein. Die App erinnert dich vor dem 30. November an die Kündigung. Am sichersten schickst du sie trotzdem bis Mitte November ab. Ohne Konto und ohne Bankzugang: Deine Daten bleiben auf deinem Handy.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Angaben des Bundesamts für Gesundheit und deiner Krankenkasse.

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